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   BGH, 11.03.2008 - AnwZ (B) 55/07   

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https://dejure.org/2008,16930
BGH, 11.03.2008 - AnwZ (B) 55/07 (https://dejure.org/2008,16930)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2008 - AnwZ (B) 55/07 (https://dejure.org/2008,16930)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2008 - AnwZ (B) 55/07 (https://dejure.org/2008,16930)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung i.F. des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für eine öffentliche Bekanntmachung; Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung im Zusammenhang mit einem Verfahren über den Widerruf der Zulassung eines ...

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; BRAO § 42 Abs. 1 Nr. 2

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung - Öffentliche Zustellung einer Widerrufsverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - AnwZ (B) 55/07
    Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die öffentliche Zustellung unwirksam ist, wenn die Voraussetzungen für eine öffentliche Bekanntmachung (früher § 203 ZPO, jetzt § 185 ZPO) nicht vorgelegen haben und das die öffentliche Zustellung bewilligende Gericht dies hätte erkennen können (BGHZ 149, 311 ff.).
  • BGH, 28.06.2004 - AnwZ (B) 3/04

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Zustellung

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - AnwZ (B) 55/07
    Dem Antragsteller steht gegen die Versagung der Wiedereinsetzung das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu (§ 22 Abs. 2 Satz 3 FGG), weil gegen die (vom Anwaltsgerichtshof noch nicht getroffene) Entscheidung in der Hauptsache der Beschwerdeweg gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 2 BRAO eröffnet wäre (st. Rspr.; Senatsbeschluss vom 28. Juni 2004 - AnwZ (B) 3/04 unter II. m.w.N.).
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